Mittwoch, 20. Juli 2016

news vom 2016-07-20


Liebe Interessenten der Vortragsreihe artikel20gg.de -
       
 Noch kurz vor der Sommerpause einige Mitteilungen von uns:
  
1) Save the Date:
Vortrag am 21.09.2016 im Rahmen der Vortragsreihe "Erneuerung der BRD an ihren eigenen Idealen" mit Bruno Kaufmann von democracy international u.v.a.m. zum Thema Volksabstimmung - Schwierigkeiten in der Praxis am Beispiel Islands ...
   
2) Morgen Abend, den 21.07.16 um 18:00 in Berlin-Marzahn hält Diana Aman einen Vortrag:  "Verhinderung des Schöpfertums - aktuelles Arbeitsethos auf Abwegen?"
  
3) Aha! >> 
Unser Bundespäsident war mal für, jetzt ist er gegen bundesweite Volksentscheide.

Gauck lehnt Volksentscheide auf Bundesebene ab.
Der Bundespräsident lehnt es ab, Bürgern politische Fragen auf Bundesebene zur Abstimmung in Referenden vorzulegen. "Als ich vor vielen Jahren in die Politik kam, war ich ein Anhänger von Volksentscheiden", sagte Gauck.  "Inzwischen habe ich einige Erfahrungen damit gesammelt und sehe es differenzierter." Noch ein Link hier.
       
4) Mehr Demokratie e.V. hat sich intensiv mit der Frage der Umsetzung von Artikel 146 GG beschäftigt >> hier oder hier zu finden. Da gibt's weiterhin Diskussionsbedarf ;-)

  
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Informationen, was die Gruppe "GG20" (www.artikel20gg.de) aktuell beschäftigt, findet Ihr auch auf dem Blog, der regelmäßig aktualisiert wird ;-)

Mit freundlichem Gruß
Steffi Burck
von der Ini artikel20gg.de

Sonntag, 17. Juli 2016

Die Zeit ist reif für Volksentscheide (Heribert Prantl 2012)

http://www.sueddeutsche.de/politik/verfassungsmaessigkeit-von-plebisziten-die-zeit-ist-reif-fuer-volksentscheide-1.1392376

26. Juni 2012, 12:35 Uhr
 

Verfassungsmäßigkeit von Plebisziten
Die Zeit ist reif für Volksentscheide           


Volksabstimmungen
auf Bundesebene sind keine Keckheit der Bürger, sondern ein Verfassungsgebot - das viel zu lange ignoriert wurde. Die Behauptung, für Plebiszite bedürfe es einer Grundgesetzänderung, ist Unsinn:  Notwendig ist allein ein regelndes Ausführungsgesetz               
 
Ein Kommentar von Heribert Prantl
 
Es gibt ein Wort im Grundgesetz, das dort an prominentester Stelle steht, aber trotzdem nie respektiert worden ist. Die Politik hat diese Stelle jahrzehntelang überlesen, der Gesetzgeber hat sie überblättert. Und die Wissenschaft hat so getan, als sei sie ein Lapsus der Mütter und Väter des Grundgesetzes. Die Staatsrechtler brachten die irrwitzigsten Auslegungsmethoden in Stellung, um nachzuweisen, dass diese Stelle so auszulegen sei, dass sie keinen Anwendungsbereich und keinen Sinn hat. Kurz: Man hat sich das Wort "Abstimmungen" aus dem Grundgesetz einfach weggedacht.
Mainstream-Politik und -Wissenschaft taten so, als stünde im Artikel 20 Absatz 2 nur etwas von Wahlen. Aber da steht mehr. Auf die Fundamentalnorm "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" folgt eine zweite Fundamentalnorm: Die Staatsgewalt "wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt". Dieses Wort "Abstimmungen" ist seit mehr als 60 Jahren, als sei es hochgefährlich, weggesperrt und in Sicherungsverwahrung gehalten worden. Die Bürger durften auf Bundesebene zwar alle paar Jahre wählen; abstimmen aber durften sie nie. Das ist ein Verfassungsverstoß durch Unterlassen, ein Verfassungsverbrechen im Fortsetzungszusammenhang.
Die Ausübung der Staatsgewalt durch "Wahlen und Abstimmungen" ist ein Grundsatz, der dem Grundgesetz so wichtig war und ist, dass es ihn (so wie die Unantastbarkeit der Menschenwürde) für unabänderlich erklärt hat: Die Forderung nach Plebisziten auf Bundesebene ist daher nicht eine Keckheit der Bürgergesellschaft, sondern ein bisher unerfülltes, aber unabänderbares zentrales Verfassungsgebot.
Wahlen und Abstimmungen: Dabei handelt es sich um einen Auftrag an den Gesetzgeber, dem sich dieser bisher zur Hälfte verweigert hat. Er hat zwar ein Wahlgesetz geschaffen, in dem er die Regularien für die Bundestagswahl regelt. Ein entsprechendes Gesetz, in dem die Regularien für Volksabstimmungen geregelt werden, fehlt. Jahrzehntelang ist behauptet worden, dass man erst das Grundgesetz ändern müsse. Das ist eine sonderbare Behauptung. Warum soll man das Grundgesetz ändern, um etwas hineinzuschreiben, was dort schon ausdrücklich steht? Man braucht also für ein Plebiszit auf Bundesebene keine Verfassungsänderung mit Zwei-Drittel-Mehrheit, sondern nur ein Ausführungsgesetz - so wie beim Wahlrecht auch.
 
Ungeschriebene Supernorm
 
Der Mythos von der Notwendigkeit einer Verfassungsänderung ist der letzte falsche Mythos, der dem Plebiszit auf Bundesebene noch im Wege steht. Alle anderen Mythen sind schon als falsch entlarvt worden: Der Berliner Staatsrechtler Hans Meyer hat sie soeben in einem brillanten Aufsatz in der Juristenzeitung der Reihe nach abgehakt. Zuvorderst steht die Behauptung, die Weimarer Republik sei an den Volksabstimmungen gescheitert. Das ist ein verfassungspolitisches Märchen. Es gab damals überhaupt nur drei Volksbegehren, und die scheiterten schon im Vorfeld an den Quoren.
Jurist Meyer stellt fest: Volksabstimmungen auf Bundesebene stand schon bisher nichts im Weg - nur der Zeitgeist, der so tat, als gebe es eine ungeschriebene Supernorm, die das rein repräsentative Prinzip für absolut und verbindlich erklärt. Eine solche Norm stünde aber im Widerspruch zu allen Länderverfassungen; sie alle kennen das Plebiszit.
Der Zeitgeist hat sich gedreht: Er drängt auf die Erfüllung des Verfassungsgebots, auch Abstimmungen zu ermöglichen. Es ist Zeit für Volksabstimmungen im Sinn des Artikels 20 Absatz 2. Es ist fast ein Treppenwitz der Geschichte, dass diese Zeit just jetzt kommt, in einer historischen Situation, in der nach Artikel 146 über das Grundgesetz ganz generell abgestimmt werden muss, nämlich über seine europäische Fortschreibung und Ergänzung. Beides ist unabhängig voneinander, hat aber miteinander zu tun: Der Souverän pocht auf sein Recht.
 
 

Dienstag, 5. Juli 2016

news vom 2016-07-05


Liebe Interessenten der Vortragsreihe artikel20gg.de -
    
Um die Dinge für wirkliche Demokratie in Deutschland und Europa in Gang zu bringen setzen wir uns ja bereits seit Anfang 2016 für die Schlüssel-Idee von Heinz Kruse "VvV" ein. Dazu hat Ralph am 29.5.16 auf dem Fest "Grundeinkommen abstimmen" vom "Omnibus" einen knapp 10 minütigen Vortrag vor Menschen gehalten, die seit Jahrzehnten um die bundesweite Volksabstimmung ringen. Hier noch einmal der Text des Vortrages; hier der Film-Mitschnitt. Man merkt, Ralph war etwas aufgeregt, den Gedanken in 5 Minuten unterzubringen ;-)
           

  Wir danken Edda Dietrich vom Omnisbus für den Zusammenschnitt & Bereitstellung.
    
Foto: Bert Herden Berlin
  
Auf dem Podium: Brigritte Krenkers als Moderatorin sowie Dr. Sascha Liebermann, Ronald Blaschke, Daniel Schily, Susanne Wiest, Helwig Fenner sowie eine Gewinnerin bei Mein-Grundeinkommen e.V.
  
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Save the Date: nächster feststehender Vortrag am 21.09.2016 im Rahmen der Vortragsreihe "Erneuerung der BRD an ihren eigenen Idealen" mit Bruno Kaufmann von democracy international u.v.a.m. zum Thema Volksabstimmung - Schwierigkeiten in der Praxis am Beispiel Islands ...
    
Informationen, was die Gruppe "GG20" (www.artikel20gg.de) aktuell beschäftigt, findet Ihr auch auf dem Blog, der regelmäßig aktualisiert wird ;-)



Mit freundlichem Gruß
Steffi Burck
von der Ini artikel20gg.de