Sonntag, 10. April 2016

News vom 2016-04-10

Liebe Interessenten der Vortragsreihe artikel20gg.de -
unser Verein hat sich in der letzten Sitzung am 22.3.16 entschlossen eine Kooperation mit dem Verein Verfassung-vom-Volk für den gemeinsamen politischen Ansatzpunkt einzugehen: die Verfassung mit bundesweiter Volksabstimmung zeitnah in die Hände des Souveräns zu bekommen. Siehe unsere Mitteilung auf unserer Homepage.
Zur Rolle und Bedeutung von VvV hat sich diese Tage Ralph Boes geäußert in einer Antwort auf eine Blog-Kritik von Josef Hülkenberg.
Außerdem ist endlich der letzte Vortrag vom 26.2.16 (Diana Aman) online, wir hatten technische Probleme und bitten die nicht ganz so tolle Qualität des Videos zu entschuldigen.
Mit freundlichem Gruß
Steffi Burck
von der Ini artikel20gg.de

Freitag, 8. April 2016

Zur Rolle und Bedeutung von VvV

 
Eine Auseinandersetzung zur Rolle und Bedeutung von VvV
in der Frage der Entwicklung der Demokratie

- Ralph Boes -


Lieber Joseph –

ich sehe deine Enttäuschung  – und ich verstehe sie.
In gewisser Weise geht es Dir nicht anders, als es mir ergangen ist. Du weißt: Ich stehe für bedingungsloses Grundeinkommen – und in VvV ist nicht mit einem einzigen Wort davon die Rede. Und so ist es mit ALLEN Gedanken, die man zur Verbesserung unserer Demokratie, zur Regionalisierung usw. haben kann. Von NICHTS davon ist in dem Vorschlag von VvV die Rede.

Trotzdem finde ich VvV inzwischen unaussprechlich gut!
VvV bietet den Ansatzpunkt, in der Politik wieder etwas im Sinne des Volkes / der Bevölkerung zu bewegen – auch wenn die Politik selbst das absolut nicht will!

Heute haben wir ja das Problem, dass wir so viele Dinge gerne ändern würden – aber die sog. Politik uns einfach übergeht. Sie wird schon lange nicht mehr vom Volk, sondern fast ausschließlich von den Geldmärkten und von den Großkonzernen gesteuert und tritt oft gegen den Willen der Menschen und der Bevölkerungen der Länder an. Dass das Volk der Souverän sei, wie im Grundgesetz gefordert – das heute zu behaupten, ist absurd.
 
VvV stellt da die Machtfrage! Die Stärke von VvV liegt nicht darin, dass  Ideen entwickelt werden, wie die Republik – oder wie Europa – weiter entwickelt werden können. Weder geht VvV auf die Gemeinwohlökonomie, noch auf Grundeinkommen, noch auf sonst irgendetwas im großen Spektrum der Ideen zur Erneuerung der Demokratie, der Wirtschaft, des Rechtswesens, des sozialen oder des kulturellen Lebens in Deutschland oder Europa ein.

VvV stellt einfach die Machtfrage: WER hat überhaupt etwas zu bestimmen? Geben uns – wie heute – die Geldmärkte und die Wirtschaft unsere Strukturen und Gesetze vor? Oder bestimmen wir uns als Menschen, als Bevölkerungen und Bürger der Verhältnisse, in denen wir leben und für die WIR letztlich auch alle selber bürgen, d.h. "den Kopf hinhalten" müssen, selbst?

Ohne dass diese Frage gestellt und zu unseren Gunsten beantwortet ist – und VvV ist da das einfachste und überzeugendste Mittel ! – stehen wir mit allen unseren weiterführenden Gedanken und Ideen da, wie ein Maler ohne Leinwand und Pinsel, ein Erfinder ohne Werkstatt und Material, ein Baumeister ohne Steine, Grund und Boden. Alle unsere Ideen bleiben Träume, die wir nicht umsetzen können, wenn wir selbst der Souverän nicht sind.

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Erst wer die Macht hat, hat das Sagen!
Die Macht selbst in die Hand zu bekommen – über die Verfassung und über die Politik – nur DAFÜR ist VvV geschaffen. Und da muss man nicht in erster Linie auf den Vortrag von Heinz Kruse (VvV) schauen - sondern sich einfach einmal ansehen, was da vorgeschlagen wird. Und dann muss man sich fragen: was würde geschehen, wenn eine Abstimmung mit diesen Fragen POSITIV vom Volk beschieden würde … ???

Vorgeschlagen wird eine freie Volksabstimmung: außerhalb der derzeit gültigen Gesetze aber gegründet auf Artikel 146 GG:
1) Ich stimme zu, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 146 GG als Verfassung der Bundesrepublik Deutschland zu übernehmen.
 
2) Ich stimme zu, den Artikel 20(2) des Grundgesetzes in folgender Form neu zu fassen:
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Volksabstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Die Ergebnisse von Volksabstimmungen sind bindende Grundlage für politisches Handeln.
 
3) Ich stimme zu, den Artikel 20(5) des Grundgesetzes in folgender Form neu zu fassen:
Vor wichtigen politischen Fragen und Grundsatzentscheidungen ist das Volk nach seinem Willen zu befragen.
 
4) Ich stimme zu, den Artikel 146 des Grundgesetzes in folgender Form neu zu fassen:
Das Volk bestimmt alleinig und unmittelbar über die Inhalte der Verfassung. Ein geeignetes praktisches Verfahren ist dem Volk innerhalb von zwei Jahren zur Abstimmung vorzulegen.
Was kann durch eine derartige Volksabstimmung gewonnen werden?
- Durch Punkt 2 wird die Volksabstimmung endlich in die Verfassung integriert
- Durch Punkt 3 werden die politischen Richtungsentscheidungen (TTIP?, Militär ins Ausland? usw. usf.)
- und durch Punkt 4 selbst Veränderungen der Verfassung bindend in die Hand des Volkes gelegt.
Im Sinne des Axioms des Grundgesetzes, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, wären das alles Selbstverständlichkeiten. In der Schweiz sind diese Selbstverständlichkeiten bereits seit 150 Jahren Realität. Politische Hybris hat die Durchsetzung dieser "Selbstverständlichkeiten" bei uns aber bisher verhindert und das Volk zum bloßen Zuschauer in der – von oben herab betriebenen - Politik gemacht.

Um diese – inzwischen höchstgefährliche - politische Selbstermächtigung auszuhebeln, schlägt nun Heinz Kruse (VvV) vor, an Artikel 146 GG anzusetzen:
 
Nach diesem Artikel "verliert (das Grundgesetz) seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist".
 
Die Erhebung des Grundgesetzes zur Verfassung liegt also ganz in UNSERER Macht. Da kann die Politik nichts dagegen sagen, weil sie selbst nicht der Souverän, sondern nur ein Erfüllungsgehilfe des Volkswillens und ein Akteur im Rahmen des Grundgesetzes ist, bzw. sein darf.

Sie muss den Akt akzeptieren, ob sie will oder nicht …
Indem wir nun nach Satz 1 der Abstimmung das geltende Grundgesetz zur Verfassung erheben – nehmen wir den Politikern die Butter vom Brot.
 
Sie können da nichts dagegen sagen, da sie auf dieses Grundgesetz JETZT SCHON verpflichtet sind und es, ob noch sauber oder nicht, auch nach Ihrem Gusto ausgestaltet haben.
 
Am INHALT können sie also SO nicht rütteln und auch das Volk nicht für verrückt erklären, wenn es unbedingt das Grundgesetz zur Verfassung erheben will. Es hat nach Artikel 146 das unumstößliche Recht dazu.
 
Was ihnen aufstößt, ist allerdings die FORM: denn dass das Volk an der Verfassung mitzudenken und mitzuentscheiden hat, ist ihnen bis jetzt nicht aufgefallen …

Durch die Erhebung des Grundgesetzes zur Verfassung erheben wir uns auf die systemimmanenteste, gewaltloseste und selbstverständlichste Weise der Politik gegenüber selbst zum Souverän: Ab jetzt bestimmen WIR, was im Staat zu gelten hat und was nicht.  – Und damit wir der Souverän ab dann AUCH BLEIBEN – dafür sind Satz 2 bis 4 gegeben.

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Ich habe noch nie eine so sauber entwickelte, einfache und praktische Idee gesehen, um das unsägliche Machtgebaren unserer Politik (welches in Wahrheit allerdings nichts anderes als pure Ohnmacht gegenüber der Wirtschaft und den Geldmärkten ist) zu beenden.
 
- Natürlich kann man fragen, ob das derzeitige Grundgesetz zu einer von uns gewünschten Verfassung schon genügt; ob es nicht besser wäre, vor der Abstimmung über eine Verfassung erst einen Verfassungsentwurf zu erstellen, der besser unseren Vorstellungen und Einsichten entspricht …

Dass das derzeitige Grundgesetz im Sinne seiner Ideale noch Entwicklungspotential hat und auch unseren Vorstellungen und Einsichten bei weitem noch nicht genügt - darin stimme ich absolut mit Dir überein.

Wenn wir die Diskussion über die Inhalte des Grundgesetzes / der Verfassung aber VOR der Selbstermächtigung beginnen, werden wir NIE zum Ziele kommen, denn das braucht gewaltig Zeit – und JEDER einzelne Punkt spaltet die Gemüter!

Wenn wir wirklich der Souverän sein wollen, der wir laut Verfassung sind, dann müssen wir den Politikern ZUERST die Macht entreißen und ihnen DANN diktieren können, was wir wollen.

Erst die Verfassung in unsere Hand und dann die Veränderungen der Verfassung durch Volksabstimmung – anders herum kann der Weg jetzt nicht mehr gehen.

Heinz Kruse sagt sehr bescheiden, dass seine Ideen nur der Türöffner sind … Sie sind es tatsächlich – für die Durchsetzung aller weiteren Reformen in Richtung Demokratisierung unserer Länder. Sie stellen sie aber nicht nur den Türöffner, sondern sozusagen den "archimedischen Punkt", den Hebelpunkt für die MACHBARKEIT der Reformen dar.
Ohne diesen Hebelpunkt werden alle unsere Reformideen ins Leere gehen.

 
 
Mit herzlichstem Gruß,
Berlin, den 08.04.2016
Ralph (Boes)